Berlin, 11. Juli 2025. Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Arbeitnehmer zahlen den erhöhten Beitrag seit Jahresbeginn über ihre Gehaltsabrechnung. Bei Rentnern erfolgt die Umsetzung jedoch erst ab Juli 2025 – dann mit einer einmaligen Nachzahlung für die Monate Januar bis Juni, die mit der Rentenerhöhung verrechnet wird. […]
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