Berlin, 21. August 2025. Mit am 22. Juli 2025 verkündeten Beschluss hatte das Bundesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass es im Verfahren um die Einstufung der AfD als sogenannter „Verdachtsfall“ der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abhelfen werde (BVerwG 6 B 23.24). Hiergegen hat die AfD am heutigen Tag eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingereicht […]
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