Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat heute das gegen unbekannte Täter geführte Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zulasten des Bundessprechers Tino Chrupalla eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO). In der behördlichen Mitteilung wird ein ca. 5 mm tiefer Nadelstich im rechten Oberarm bestätigt. Auf Basis der derzeit bekannten Beweismittel könne aber kein konkreter Täter ermittelt werden. Bundessprecher […]
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